Impressumspflicht nach §5 TMG: Wer braucht ein Impressum?

02. Sep 2022 Lesezeit: 4,5 Min.

Impressumspflicht nach §5 TMG: Wer braucht ein Impressum?
Impressumspflicht nach §5 TMG: Wer braucht ein Impressum?

Laut Telemediengesetz müssen Bloggende, Influencende und Online-Unternehmende eine ladungsfähige Anschrift auf Ihrer Website und sogar ihren Social-Media-Accounts angeben. Erfahre, ob auch du dazu gehörst.

Ein kleiner Disclaimer vorab: Da wir keine Anwälte sind, dürfen wir an dieser Stelle keine Rechtsberatung geben. Wende dich im Zweifel immer an einen Anwalt.

Kaum eine Frage wird uns so oft gestellt, wie die, wer eigentlich ein Impressum benötigt und warum das so ist. Vielleicht hast du dir diese Frage selbst gerade auch gestellt und bist deshalb auf unserer Seite gelandet. Vorweg: Wir sind keine Rechtsanwälte, daher dürfen wir dir an dieser Stelle auch keine Rechtsberatung geben. Wenn du also noch Fragen hast, die sich durch diesen Beitrag nicht beantworten lassen, so wende dich besser an eine Anwaltskanzlei – denn im Zweifelsfall kann ein fehlendes oder fehlerhaftes Impressum auf deiner Seite ganz schön teuer werden.

Aber langsam und von Anfang an: Das Wort Impressum kommt wie so viele unserer Begriffe aus dem Lateinischen und bedeutet so viel wie „Das Eingeprägte“. Es entstammt den ersten Jahren des Buchdrucks, also ungefähr die Zeit um 1450 und wies damals Daten zur Druck- und Verlagsgeschichte aus. Ab dem 16. Jahrhundert wurde diese Angabe dann verpflichtend und auch wenn das Impressum in der digitalen Welt etwas anders aussieht und andere Zwecke verfolgt, so ist die bildliche Übersetzung noch durchaus aktuell: Das Impressum kannst du als Stempel deiner Website oder deines Blogs verstehen und dieser Stempel weist dich als Verantwortlichen für die Inhalte auf deiner Seite aus. Übrigens: Ein anderes Wort für Impressum ist die Anbieterkennzeichnung. Beide Worte beschreiben den gleichen Sachverhalt.

Ein Impressum kann dabei durchaus Angenehmes mit sich bringen, denn mithilfe der dort gemachten Angaben können dir deine Follower beispielsweise ihre Fanpost und Danksagungen zukommen lassen. Tatsächlich ist das Vorhandensein eines Impressums aber vor allem juristisch relevant.

Ist meine Webseite geschäftsmäßig?

Was das im Einzelnen bedeutet, wann ein Impressum notwendig ist und wie dieses rechtssicher ausgestaltet sein muss, ist auf den ersten Blick gar nicht mal so einfach zu beantworten. Auch für einen Experten ist es zunächst einmal schwierig, sich durch den Paragrafendschungel zu wühlen. Es lässt sich letztendlich jedoch Folgendes dabei festhalten: Für den Gesetzgeber ist deine Website ein sogenanntes „Telemedium“. Diese werden durch das Telemediengesetz (TMG) reglementiert. Paragraf 5 des TMG definiert genauer, in welchen Fällen du ein Impressum benötigst. Um es gleich vorwegzunehmen: Ein Impressum ist für fast alle Seiten im Netz obligatorisch. Zwar beschränkt der Gesetzgeber die Impressumspflicht auf „geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien“, jedoch liegt der Hase im Wörtchen geschäftsmäßig begraben. Als geschäftsmäßig gelten nämlich nicht nur Seiten, auf denen Waren und Dienstleistungen direkt zum Verkauf angeboten werden, sondern unter Umständen auch solche, die lediglich auf andere kommerzielle Seiten verweisen oder diese verlinken.

Ebenso gilt deine Website oder dein Blog als geschäftsmäßig, wenn auf diesem egal in welch geringem Umfang Werbung geschaltet wird. Und das gilt auch für Werbung, die du gar nicht selbst schaltest, sondern beispielsweise über Google Ads automatisch generiert wird. Selbst wenn das eingenommene Geld nicht einmal reicht, um die Hosting-Kosten deiner Seite wieder reinzuholen, ändert das nichts daran, dass in diesem Fall die vollständige Impressumspflicht gilt.

Vor diesem Hintergrund wurde schon manche Seite als geschäftsmäßig eingestuft, die ihre Betreiber für rein privat gehaltene Seiten hielten. Dies gilt übrigens nicht nur für eigene Homepages, sondern auch für Social-Media-Seiten und E-Commerce-Plattformen: Sobald dort direkt oder indirekt Geld verdient werden kann, gilt die Pflicht zum Impressum.

Impressum ist immer empfehlenswert

Falls du nun denkst: „Gut, damit habe ich wirklich nichts zu tun, ich verdiene kein Geld mit meiner Seite!“, könnte ein weiteres Gesetz für dich von Bedeutung sein. Der Medienstaatsvertrag (MStV), der im November 2020 den bis dahin – auch für Internetseiten geltenden – Rundfunkstaatsvertrag abgelöst hat. Dort heißt es in Paragraf 18 (1), dass alle „Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen“ ihren Namen und ihre Anschrift auf der Website zu hinterlegen haben. Diese Daten sind „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten.“ Falls dein Blog journalistisch-redaktionell ausgerichtet ist, musst du obendrein einen Verantwortlichen für die Inhalte nennen – das dürfte in den meisten Fällen der Betreiber oder Blogger, also du selbst sein. Dieser Verantwortliche ist gesondert auszuweisen, nur weil du dich bereits nach TMG mit Namen und Anschrift verewigt hast, hast du noch keinen Verantwortlichen im Sinne des MStV benannt.

Um es kurz zu sagen: Wird eine Homepage betrieben, halten wir ein Impressum grundsätzlich für empfehlenswert. Das liegt zum einen daran, dass das Verfassen eines solchen Impressums gar nicht so schwer ist. Viele Anbieter bieten automatische Generatoren an, in die du lediglich deine Daten eingibst und dir dein Impressum quasi frei Haus liefern lassen kannst. Dieses musst du nur noch gut sichtbar auf deiner Homepage platzieren und schon kannst du dich entspannen. Andernfalls – ob fehlendes oder fehlerhaftes Impressum, ob böse Absicht oder nicht – kann es leicht teuer werden. Diese bittere Erfahrung mussten bereits einige Webmaster, Blogger und Homepage-Betreiber machen. Seit 2007 kennt der Gesetzgeber nämlich keine Unterschiede mehr zwischen Tele- und Mediendiensten und seitdem muss nahezu jede Website ein Impressum vorhalten.

Anzeigen können teuer werden

Damals gab es übrigens eine regelrechte Abmahnwelle, denn zahlreiche mehr oder weniger seriöse Kanzleien durchforsteten zum Inkrafttreten des Gesetzes das Internet nach entsprechenden Verstößen rund um das Impressum. Rechtlich ist das Ganze nämlich eine Ordnungswidrigkeit, deren Streitwert auf bis zu 50.000 Euro festgelegt werden kann. Eine lukrative Angelegenheit für so manchen Anwalt, der seinen Lohn durch das standardisierte Verfassen einer Abmahnung deutlich aufbessern kann.

Anzeigen kann dich aber nicht nur ein Anwalt, auch Konkurrenten oder Personen, die dir nicht wohlgesonnen sind, können dein fehlendes oder fehlerhaftes Impressum nutzen, um dich anzuzeigen. Apropos Anzeige: Wird dein Impressum nicht richtig angezeigt, weil es als Bilddatei hinterlegt wird, kann auch das Konsequenzen für dich haben. Das schnelle Abfotografieren und Hochladen einer Visitenkarte im Impressum ist daher keine gute Idee, denn wenn ein Browser dieses Bild nicht korrekt anzeigt (und Gründe dafür gibt es viele), kann dies unter Umständen ebenfalls zum Problem werden.

Um dir diesen Ärger zu sparen, noch einmal kurz zusammengefasst: Das Impressum weist dich als SeitenbetreiberIn aus. Dazu ist es notwendig, deinen vollständigen Namen und eine ladungsfähige Adresse zu hinterlegen. Mit ladungsfähig ist in der Regel deine Meldeadresse gemeint, also die Adresse, unter der du direkt zu ermitteln bist (kein Postfach!). Ebenso brauchst du eine gültige E-Mail-Adresse und im Falle des journalistischen Contents auch einen ausgewiesenen Verantwortlichen für die Inhalte. Die Angaben machst du am besten in einfacher Textform. Das Impressum sollte als solches oder als Kontaktseite gekennzeichnet für alle Besucher gut sichtbar und immer erreichbar sein. Berücksichtigst du diese Punkte, so ist die Frage nach dem Impressum schnell abgehakt, ganz im Gegenteil zum Ärger, der dir blühen kann, wenn du im guten Glauben auf ein wasserdichtes Impressum verzichtest.

Pflichtangaben im Impressum

Um dir diesen Ärger zu sparen, noch einmal kurz zusammengefasst: Das Impressum weist dich als Seitenbetreiber aus. Daher ist es notwendig, die richtigen Informationen zu platzieren. Dabei gelten für Unternehmen und spezielle Berufsbereiche noch mal spezielle Regeln:

Pflichtangaben für alle:

  • Name der verantwortlichen Person(en) – hier ist der Klarname zu empfehlen, kein Pseudonym oder Künstlername
  • ladungsfähige Anschrift – unter der angegebenen Anschrift solltest du dauerhaft erreichbar sein, ein Postfach reicht hier nicht aus!
  • Kontaktdaten des Seitenbetreibers – dazu gehören:
  • E-Mail-Adresse
  • Telefonnummer
  • ggf. Fax-Nummer

Für Unternehmen kommen folgende Pflichtangaben hinzu:

  • Bei juristischen Personen muss die Rechtsform angegeben werden, z.B. GmbH:
  • Registereintrag, wenn vorhanden
  • Umsatzsteuer-ID (Kleinunternehmer müssen keine Steuernummer angeben)
  • Wirtschaftsidentifikationsnummer, wenn vorhanden

Ein Beispielimpressum für eine GmbH könnte so aussehen:

Beispiel GmbH
Beispielstraße 100
12345 Beispielhausen

Tel. 1234 - 123456
Email: info@beispieldomain.de
Geschäftsführer: Boris Beispiel
Handelsregister: HRB 12345, Amtsgericht Beispielhausen
Umsatzsteuer-ID: DE123456789

In bestimmten Bereiche und Tätigkeitsfeldern müssen weitere Pflichtangaben gemacht werden. Dazu gehören beispielsweise berufsspezifische Angaben von Anwälten und Steuerberatern. Außerdem muss gegebenenfalls die zuständige Aufsichtsbehörde sowie die entsprechende Verlinkung dahin angegeben werden. Die Angabe der Haftpflichtversicherung oder berufsrechtlichen Normen kann relevant sein sowie auch ein Link zur Streitschlichtungsplattform der EU. Du siehst: Es gibt vieles, das berücksichtigt werden muss.

Die Angaben im Impressum machst du am besten in einfacher Textform. Das Impressum sollte als solches oder als Kontaktseite gekennzeichnet für alle Besucher gut sichtbar und immer erreichbar sein. Berücksichtigst du diese Punkte, so ist die Frage nach dem Impressum schnell abgehakt, ganz im Gegenteil zum Ärger, der dir blühen kann, wenn du im guten Glauben auf ein wasserdichtes Impressum verzichtest.

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