Vereinsgründung mit virtueller Adresse – geht das?

24. Jul 2025 5 Min

Vereinsgründung mit virtueller Adresse – geht das?
Vereinsgründung mit virtueller Adresse – geht das?

Brauchen Vereine eine Adresse? Viele haben gar kein Büro. Erfahre, wieso der Sitz beim Gründen eines Vereins wichtig ist.

Auch in Vereinen läuft die Verwaltung heutzutage vorwiegend digital. Vielen kleinen Vereinen reicht das Handy des oder der Vorsitzenden als „Büro”. Vielleicht steht noch irgendwo ein Aktenordner im Regal. Ansonsten passiert fast alles mündlich oder online. Und dennoch:

Ja, ein Verein braucht einen analogen Ort, an dem er tätig ist. Oder sogar zwei, denn man unterscheidet zwischen Vereinssitz und Verwaltungssitz.

Vereinssitz, Verwaltungssitz – was ist der Unterschied?

Der Vereinssitz ist wichtig, weil sich daraus der Gerichtsstand des Vereins ergibt. Abhängig davon, wo der Verein sitzt, entscheidet sich, welches Gericht örtlich zuständig ist, wenn beispielsweise

  • der Verein ins Vereinsregister eingetragen werden soll,
  • jemand den Verein verklagen will oder
  • der Verein gegen ein Mitglied gerichtlich vorgeht (z. B. um ausstehende Beiträge einzuklagen).

Für einen eingetragenen Verein (e. V.) ist die Angabe eines Vereinssitzes zwingend erforderlich. Sonst kann er nicht ins Vereinsregister eingetragen werden.
Nach § 57 Abs. 1 BGB ist der Sitz des Vereins in der Vereinssatzung zu nennen. Die Satzung ist eine Art Regelbuch, das der Verein sich bei der Gründung selbst gibt. Darin sollte als Vereinssitz ein konkreter Ort in Deutschland angegeben werden, am besten eine Stadt oder Gemeinde. So wird die Zuordnung zu einem Verwaltungs- und Gerichtsbezirk ermöglicht. Eine komplette (Post-)Adresse ist dazu nicht erforderlich.
Gut zu wissen: Der Vereinssitz muss nicht der Ort sein, an dem der Verein tatsächlich tätig ist. Seinen ebenfalls in der Satzung festgelegten Zweck kann er woanders erfüllen.

Kann aus dem Vereinssitz kein Gerichtsstand abgeleitet werden, greift § 24 BGB. Zuständig ist dann das Gerichts des Ortes, an welchem die Verwaltung des Vereins geführt wird.

Braucht ein Verein eine Geschäftsstelle?

Eine Geschäftsstelle ist oft sinnvoll, wenn der Verein wächst. Dann nehmen nämlich auch die Verwaltungsaufgaben zu. Es kann hilfreich sein, für diese Aufgaben eine Geschäftsstelle als Verwaltungssitz einzurichten und eine Person anzustellen, die sich insbesondere darum kümmert:

  • Mitgliederkartei führen
  • Post öffnen
  • Anfragen beantworten
  • Mitgliedsbeiträge einziehen
  • Buchhaltung machen
  • Material einkaufen
  • Dokumente ablegen
  • Sachen lagern

Zwingend erforderlich ist eine Geschäftsstelle für Vereine jedoch nicht. Und was gilt dann als Verwaltungssitz?

Wenn die Privatadresse zum Verwaltungssitz wird

In einem neu gegründeten Verein läuft es häufig so wie bei Charly: Um ihren Lieblingsort am See zu erhalten, hat sie eine Naturschutz-Initiative ins Leben gerufen. Anfangs haben sie am Ufer Müll gesammelt, dann in der Fußgängerzone Unterschriften. Um die wenigen Verwaltungsaufgaben hat sich Charly zuhause gekümmert. Und ehe sie sich’s versah, war ihr kleines privates Haus am See der inoffizielle Verwaltungssitz des Vereins.

Unangenehm fand sie, dass mit jeder Aktion ihre Wohnadresse öffentlicher wurde: Diese stand als Absender auf Briefen der Initiative und wurde schon mehrfach von Vereinsmitgliedern weitergegeben. Privat ist anders!
Um ihrer Initiative mehr Gewicht zu verleihen, möchte Charly sie offiziell als Verein eintragen lassen. Doch ihre persönliche Anschrift soll dabei außen vor bleiben, zumal nicht alle AnliegerInnen ihre Aktionen befürworten. Was ist die Alternative?

Adress-Schutz für Ehrenamtliche

Wenn du deine eigene Adresse vor zu viel Öffentlichkeit schützen willst, kannst du in vielen Fällen eine virtuelle Adresse angeben. So kannst du z. B. der Veröffentlichungspflicht im Impressum gerecht werden und gleichzeitig deine Privatsphäre wahren: Statt deiner privaten Wohnanschrift nennst du hier eine virtuelle Adresse, die du bei einem Adress-Dienstleister wie Postflex® mietest. Wenn du dich ehrenamtlich (z. B. im Vereinsvorstand) engagierst, kannst du deine Adresse genauso schützen.

Hat dein Verein eine Website? Dann gehört auch in deren Impressum eine ladungsfähige Anschrift. Allein um hier keine Privatadresse angeben zu müssen, ist eine virtuelle Vereinsadresse schon nützlich.

Eine ladungsfähige Anschrift braucht ein Verein auch, wenn das Registergericht danach fragt. Das regelt § 15 der Vereinsregisterverordnung</a>. Damit soll die Erreichbarkeit des Vereins sichergestellt werden (z. B. um eine gerichtliche Ladung zuzustellen).

Die Verordnung besagt nicht, dass diese Vereinsanschrift mit dem Vereinssitz übereinstimmen muss. Sie kann also auch am Standort von Postflex® liegen, egal wo der Verein sitzt. Entscheidend ist die Ladungsfähigkeit. Die ist bei Postflex® gewährleistet – das haben wir extra rechtlich prüfen lassen.

Vereinsgründung mit Adress-Schutz – geht doch!

Kannst du also einen Verein mit einer rein virtuellen Adresse gründen? Aus der Sicht unserer Rechtsberaterin bei der Kanzlei Potthoff-Kowol & Frankhof spricht rechtlich nichts dagegen.

Wie fürs Impressum kann die virtuelle Postflex®-Adresse als ladungsfähige Vereinsanschrift genutzt werden. Sie braucht dafür nicht mit dem in der Satzung angegebenen Vereinssitz übereinzustimmen.

Du kannst aber auch gleich den Vereinssitz virtuell zu uns verlegen. Gibst du deine Postflex®-Adresse als Sitz des Vereins in der Satzung an, hat das Konsequenzen für den Gerichtsstand. Bei uns ist das Amtsgericht Steinfurt zuständig. Doch ansonsten spricht auch hier nichts gegen eine virtuelle Adresse.

Engagierst du dich schon im Vorstand eines Vereins oder hast du vor, einen ins Leben zu rufen? Dann kontaktiere uns, wenn deine Wohnadresse weder als Vereinssitz noch als Vereinsanschrift herhalten soll. Wir informieren dich, wie du deine Privatsphäre schützt, indem du deinen Verein mit einer virtuellen Adresse gründest und verwaltest.

Egal, was du machst – wir wünschen dir viel Spaß & Erfolg mit deinem Vereinsprojekt!

Dein Postflex®-Team


Disclaimer:
In diesem Artikel werden rechtliche Themen berührt. Da wir kein Jura studiert haben, geben wir selbstverständlich keine Rechtsberatung – wende dich dafür immer an eine Anwältin oder einen Anwalt!


Quellen:
https://www.vereinswelt.de/gruendung/vereinsregister/vereinssitz/
https://www.vereinsrecht.de/der-gerichtsstand-eines-vereins-als-beklagter.html
https://www.bmj.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Broschueren/Leitfaden_Vereinsrecht.pdf?__blob=publicationFile&v=5

ARTIKEL TEILEN:

Rechtssicher
Rechtssicher

DER CLEVERE ADRESS-SCHUTZ FÜR
BLOGGER, INFLUENCER UND SELBSTÄNDIGE

Postflex bietet dir eine ladungsfähige Postanschrift
für ein rechtssicheres Impressum – schon ab 9,95 / Monat

MEHR ZUM THEMA

Rechtssicher
Rechtssicher

SCHÜTZE DEINE
PRIVATADRESSE

Postflex bietet dir eine ladungsfähige
Postanschrift für ein rechtssicheres
Impressum – schon ab 9,95 / Monat