15. Dez 2025 8 Min

Die DSGVO kann nerven – muss sie aber nicht. Erfahre, wie du typische Stolperfallen mit einfachen Maßnahmen umgehst.
DSGVO – haben diese 5 Buchstaben dich auch schon Nerven gekostet? Die DatenSchutzGrundVerOrdnung der EU ist eigentlich gut gemeint: Sie sichert wertvolle Grundrechte und Grundfreiheiten. Insbesondere will sie Menschen davor schützen, dass ihre persönlichen Daten beliebig und unberechtigt gesammelt, gespeichert und weitergegeben werden. Doch die DSGVO gilt auch als Bürokratie-Monster.
Auf die meisten Solo-Selbstständigen und kleinen Online-Unternehmen wirken die Datenschutz-Regeln umständlich, kompliziert, nervig. Geht’s dir auch so? Dann haben wir gute Nachrichten für dich: Mit ein paar überschaubaren Maßnahmen, kannst du vielen typischen DSGVO-Stolperfallen ausweichen. Du ersparst dir Bußgelder, Abmahnungen und sonstigen Stress. Und du sicherst dir Vertrauen bei deinen KundInnen.
Hier kommen 5 häufige DSGVO-Fehler plus konkrete Tipps, um sie ganz easy zu vermeiden.
Die meisten Websites erheben, übermitteln, nutzen oder verarbeiten personenbezogene Daten auf die eine oder andere Weise. Dazu gehören neben Name, Geburtsdatum, Adresse etc. auch technische Infos wie IP-Adresse, Webbrowser, Zeitstempel und Cookies.
Viele Content-Management-Systeme und andere Tools speichern solche Daten automatisch. Deshalb ist eine Datenschutzerklärung auf Websites fast ausnahmslos Pflicht.
Eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung …
So kannst du diesen DSGVO-Fehler vermeiden:
Tipp: Wenn du einen Webshop betreibst, lass dich am besten von einer IT-Recht-Kanzlei beraten.
Wer online für sich wirbt, will wissen, wie gut das funktioniert. Tracking-Tools wie Google Analytics, Facebook Pixel u. a. analysieren dafür das Verhalten der User, oft mithilfe von Cookies. Das sind kleine Textdateien, die auf den Geräten der Nutzenden gespeichert werden. Die DSGVO (und ergänzend die ePrivacy-Verordnung) schreibt klar vor: Cookies, die nicht technisch notwendig sind, dürfen erst nach Zustimmung gesetzt werden.
Wichtig: Das gilt auch für externe Dienste. Ein Karte oder Schriften von Google, Videos von YouTube, ein Teilen-Button von Instagram – all das braucht eine ausdrückliche Einwilligung.
So kannst du diesen DSGVO-Fehler vermeiden:
Braucht deine Website ein Cookie-Banner? Die Antwort findest du in einem separaten Blog-Artikel.
Ein Impressum auf der Website muss sein. Und es muss bestimmte Mindestangaben enthalten, wie Name, Anschrift und Kontaktdaten. Darüber hinaus können bei Unternehmen und Vereinen weitere Angaben erforderlich sein.
Bei fehlendem oder fehlerhaftem Impressum drohen Bußgelder und Abmahnungen.
So kannst du diesen DSGVO-Fehler vermeiden:
Ob Hosting, Tracking, Cloud-Dienste, Zahlungsabwicklung oder Newsletter-Versand – wahrscheinlich arbeitest du online mit externen Dienstleistenden (Drittanbietern) zusammen. Verarbeiten Drittanbieter in deinem Auftrag personenbezogene Daten, musst du mit ihnen Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) abschließen. Damit stellst du sicher, dass sie mit den Daten gemäß den DSGVO-Vorgaben verantwortungsvoll und sicher umgehen.
Ohne AVV riskierst du Bußgelder sowie den Verlust der Daten – und des Vertrauens – deiner KundInnen.
So kannst du diesen DSGVO-Fehler vermeiden:
E-Mail-Marketing ist ziemlich effektiv, außerdem kostengünstig und daher sehr beliebt. Doch auch hier stellt die DSGVO zusammen mit dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) einige Hürden auf.
In Deutschland besagt das UWG: Bevor du jemandem werbliche E-Mails schicken darfst, brauchst du eine ausdrückliche Einwilligung. Die DSGVO schreibt den formalen Ablauf vor.
Rechtssicher ist eine Einwilligung zum Newsletter-Versand nur im Double-Opt-in-Verfahren. Für die Bestellung reicht es an sich, wenn EmpfängerInnen online eine Check-Box anklicken und ihre E-Mail-Adresse hinterlassen. Doch der Haken ist: Du musst auch nachweisen können, dass der/die InhaberIn der E-Mail-Adresse die Einwilligung gegeben hat. Dazu schickst du eine (werbefreie) E-Mail mit einem Bestätigungslink. Klickt die empfangende Person diesen an, stimmt sie dem Newsletter-Versand zu. Wenn nicht, gilt das als Ablehnung.
So kannst du diesen DSGVO-Fehler vermeiden:
Gut zu wissen: Für Werbe-E-Mails und Newsletter) gilt die gleiche Impressumspflicht wie für Websites.
Wegen der Impressumspflicht stehen viele Starts-ups, Solo-Selbstständige und Klein-UnternehmerInnen vor der Frage: Soll ich wirklich meine Privatanschrift öffentlich machen?! Keine Sorge, auch hier ist die Lösung easy: Mit Adress-Schutz von Postflex® erfährt niemand, wo du wohnst. Du bist vor unerwünschtem Besuch, Spamming oder Identitätsklau geschützt. Gleichzeitig sind deine Impressumsangaben komplett und abmahnsicher.
Interessiert? Dann kontaktiere uns und lass dich persönlich beraten. Wir sind gespannt auf deine Fragen.
Dein Postflex®-Team
Disclaimer:
In diesem Artikel werden rechtliche Themen berührt. Da wir kein Jura studiert haben, geben wir hier nur Impulse, keine Rechtsberatung. Wende dich dafür immer an eine Anwältin oder einen Anwalt!
Tipp:
In Online-Belangen versiert ist die IT-Recht Kanzlei München. Wir kooperieren schon länger und empfehlen sie gern.
Quellen:
https://www.bussgeldkatalog.org/datenschutzerklaerung-website/
https://www.bfdi.bund.de/DE/Buerger/Inhalte/Telemedien/Cookies.html
https://heydata.eu/magazin/auftragsverarbeitungsvertrag-avv-hey-data-schafft-transparenz?utm_source=google&utm_medium=cpc&utm_campaign=PMax+Retargeting&gad_source=1&gad_campaignid=21199861594&gbraid=0AAAAACyjdt0JJXD8wp7Sqe80K7ZKSuElS
https://www.it-recht-kanzlei.de/rechtssichere-e-mail-werbung.html