04. Jun 2025 6 Min
Ab Juni 2025 müssen Websites barrierefrei sein – inklusive Web-Shops, Kontaktformulare, Kalender-Tools. Was ist zu tun?
Ab dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es betrifft auch „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr“. Darunter fallen Web-Shops und viele – aber nicht alle – Webseiten. Ob das BFSG auch für dich gilt und was du bis zum 28. Juni zu tun hast, klären wir in diesem Artikel.
An dieser Stelle ein kleiner Disclaimer: Wir haben kein Jura studiert. Deshalb geben wir Impulse, keine Rechtsberatung. Wende dich dafür bitte immer an eine Anwältin oder einen Anwalt! Uns unterstützt bei Online-Belangen die Link zur IT-Recht Kanzlei München, die wir wärmstens empfehlen können.
Die Aktion Mensch und Google haben 2024 die in Deutschland meistbesuchten Online-Shops testen lassen. Ergebnis: Ein Jahr bevor alle das BFSG umsetzen müssen war nur jeder 5. Web-Shop barrierefrei. Das benachteiligt Menschen mit Behinderungen. Denn sie können Websites und Apps oft gar nicht, eingeschränkt oder nur mit fremder Hilfe nutzen.
Das BFSG soll dies nun ändern. Es setzt in Deutschland die EU-Richtlinie des European Accessibility Act (EAA) um. Ab Mitte 2025 dürfen demnach bestimmte Produkte und Dienstleistungen nur noch barrierefrei in Verkehr gebracht werden. Dadurch sind sie für alle Menschen leicht zu nutzen, auch wenn diese beim Sehen, Hören, Bewegen oder Verarbeiten von Informationen eingeschränkt sind.
Websites, Online-Shops oder Apps müssen künftig barrierefrei sein, wenn sie
Vertreibst du über deine Website, eine App oder einen Online-Shop Waren oder Dienstleistungen an private Endkunden? Dann musst du sie barrierefrei gestalten. Das gilt für die gesamte Shop-Domain inklusive Produktübersichts- und Detailseiten, eingebundene Produktbilder, Produktvideos, Werbebanner und Pop-ups.
Bietest du deine Waren oder Dienstleistungen auf Online-Marktplätzen oder Verkaufs-Portalen an? Hier liegt die Verantwortung bei den Betreibenden. Sie haben dir als Händler oder Händlerin durch technische Maßnahmen einen barrierefreien Auftritt zu ermöglichen.Deine Website oder bestimmte Domain-Bereiche, dein Blog oder deine App sind rein informatorischer oder unterhaltender Natur? Sie beinhalten keinerlei Kauf- oder Bestell-Funktion? Dann müssen sie nicht zwingend barrierefrei sein. Dasselbe gilt für Cookie-Consent-Tools, Help-Center, Bestellbestätigungen, Rechnungen, Marketing-Mails und Newsletter, die ebenfalls nicht direkt auf einen Kaufabschluss abzielen.
Doch sobald eine Buchungs- oder Bezahl-Funktion dazukommt, greift das BFSG. Das kann auch eine Cookie-Paywall, eine Terminbuchungs-Funktion, ein ausgelagerter Bezahl-Vorgang bei einem Drittanbieter oder ein Interface für In-App-Käufe oder Upgrades sein.
Von der Pflicht zur Barrierefreiheit ausgenommen sind Unternehmen, wenn:
Berufst du dich auf einen der beiden letzten Punkte, informiere die Marktüberwachungsbehörde darüber. Diese nennt sich „Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen“ (MLBF) und sitzt in Magdeburg. Dokumentiere deine Gründe.
Stellt die Marktüberwachungsbehörde einen Verstoß gegen das BFSG fest, kann sie ein Bußgeld in Höhe von bis zu 100.000 Euro verhängen. Auch eine Sperrung des betroffenen Mediums ist möglich. Zusätzlich kannst du wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht abgemahnt werden.
„Barrierefrei” heißt nach dem BFSG: für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar.
Prüfe deine Website bzw. deinen Online-Shop: Stell dir vor, wie eine Person mit motorischen, visuellen, auditiven oder kognitiven Einschränkungen die Website erlebt. Wie gut findet sie sich zurecht? Teste sowohl am Desktop als auch am Smartphone. Auf dem kleinen Bildschirm wirken die Barrieren oft noch größer.
Hier sind einige Kriterien für Barrierefreiheit, die du leicht selbst checken kannst. Die Liste ist nicht vollständig. Doch du bekommst eine erste Orientierung, worauf es ankommt. Wenn du es ganz genau wissen willst, schau in die Web Content Accessibility Guidelines (Link zu WCAG 2.1 AA).
Tipp: Einen Link zum kostenlosen Barrierefreiheits-Check bietet unser Rechtspartner IT-Recht Kanzlei München an.
Bei E-Books sind ähnliche und weitere Kriterien zu berücksichtigen.
Shop-Betreibende müssen ab dem 28. Juni 2025 eine Barrierefreiheits-Erklärung veröffentlichen (z. B. in den AGB oder auf einer leicht auffindbaren Unterseite). Darin informieren sie – selbstverständlich barrierefrei – über:
Die barrierefreie Gestaltung deines Online-Auftritts kann auch für dich von Vorteil sein. Übersichtliche, einfache zu bedienende Websites mögen nämlich alle potenziellen KundInnen und FollowerInnen. Einige der Kriterien für Barrierefreiheit sind deshalb sogar relevant für die Suchmaschinen-Optimierung (SEO). Wenn du sie umsetzt, kann sich das positiv aufs Ranking deiner Website auswirken.
Wir hoffen, mit diesem Artikel mal wieder eine Barriere auf dem Weg zu deinem Erfolg aus dem Weg geräumt, verkleinert oder zumindest gut sichtbar gemacht zu haben. Sodass du nicht unversehens darüber stolperst. Sollten wir weitere Hürden sehen, informieren wir dich in unserem Blog. Schau also immer mal wieder rein!
Bis dahin alles Gute,
Dein Postflex®-Team
Quellen:
https://www.aktion-mensch.de/inklusion/barrierefreiheit/barrierefreie-website/wie-barrierefrei-ist-meine-website-test
https://www.aktion-mensch.de/inklusion/studien/test-barrierefreie-webshops
https://www.ihk.de/koeln/hauptnavigation/recht-steuern/barrierefreiheit-von-dienstleistungen-und-produkten-5921172
https://www.it-recht-kanzlei.de/barrierefreit-online-medien-uebersicht.html
https://www.it-recht-kanzlei.de/faq-barrierefreiheit-online-shops-bfsg.html