20. Okt 2025 5 Min

Auto anmelden ohne Wohnsitz geht. Geht auch die Kfz-Zulassung mit virtueller Anschrift? Wir haben eine Juristin gefragt.
Wenn deine Privatadresse privat bleiben soll, kannst du in vielen Fällen eine virtuelle Ersatzadresse benutzen, wie die von Postflex®. Doch was sagt das Straßenverkehrsamt, wenn du deine Wohnadresse bei der Fahrzeugzulassung nicht angeben willst – oder gar keine hast?
Auch ohne Wohnsitz kannst du in Deutschland ein Fahrzeug auf deinen Namen anmelden. Dazu brauchst du weder eine Meldeadresse noch einen festen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort hierzulande.
Du musst aber stattdessen eine empfangsbevollmächtigte Person angeben, wenn die Zulassungsbehörde es von dir verlangt. Das kann z. B. ein Mensch aus deinem Freundeskreis oder deiner Familie sein, dem du vertraust. Und der bereit ist, deine Behördenpost zu managen. Denn die geht dann an deine Vertrauensperson.
Praktischer wäre es, wenn ein professioneller Adress-Dienstleister wie Postflex® diese Post zuverlässig annimmt, einscannt und routinemäßig weiterleitet. Doch ist eine Kfz-Zulassung mit virtueller Anschrift erlaubt?
Die rechtlichen Vorschriften gehen auf die Möglichkeit einer Kfz-Zulassung mit virtueller Adresse nicht ausdrücklich ein. Was in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) drin steht, lässt allerdings den Schluss zu: Das Straßenverkehrsamt will bei Privatleuten (bzw. „natürlichen Personen”) die Wohnanschrift oder den gewöhnlichen Aufenthaltsort und bei Unternehmen (bzw. „juristischen Personen”) den Sitz wissen.
Eine Juristin unserer Partner-Kanzlei Potthoff-Kowol & Frankhof hat den Gesetzestext für uns extra unter die Lupe genommen. Dabei ist ihr die Wortwahl aufgefallen:
Der Gesetzestext spricht hier eindeutig von „Wohnort”, nicht von Postanschrift, Zustellanschrift oder ladungsfähiger Adresse. Einen Wohnort haben nur natürliche Personen. Daraus lässt sich folgern: Empfangsbevollmächtigt kann bei der Kfz-Zulassung nur eine natürliche Person sein. So eine Regelung gibt es auch für Zustellungen nach der Strafprozessordnung.
Du willst in Deutschland ein Auto anmelden, hast aber hier weder einen Wohnsitz, noch einen (Firmen-)Sitz, eine Niederlassung oder Dienststelle? Dann brauchst du die bereits erwähnte empfangsbevollmächtigte Person.
Mit ihr gehst du zum Straßenverkehrsamt an deren Wohnort, um dein Kfz zuzulassen.
Stellvertretend für dich als Fahrzeug-HalterIn empfängt deine empfangsbevollmächtigte Person behördliche Mitteilungen, Ladungen und Zustellungen (inklusive Strafzettel, Bußgeldbescheide etc., auch von der Polizei oder vom Gericht). Diese werden entweder zugestellt (z. B. per Post) oder bekannt gegeben (das kann auch mündlich erfolgen).
Per Unterschrift auf einer Vollmachtserklärung verpflichtet sich deine empfangsbevollmächtigte Person, alle Behördenbriefe, welche die Zulassung deines Fahrzeugs betreffen, anzunehmen und unverzüglich an dich weiterzuleiten.
Das könnte ein Adress-Dienstleister wie wir natürlich ebenso gut (oder besser und schneller) erledigen. Trotzdem ist es fraglich, ob das Straßenverkehrsamt bei der Kfz-Zulassung eine virtuelle Adresse anstelle eines Wohnsitzes akzeptieren würde.
Was – aus rechtlicher Sicht – gehen könnte, ist Folgendes: Die empfangsbevollmächtigte Person gibt ihre Wohnanschrift fürs Register an und daneben eine virtuelle Adresse für Zustellungen. Frag aber bitte vorher bei der Zulassungsbehörde nach, wenn du es so machen willst. Die Behörde bestimmt, ob das so geht, wenn du dein Fahrzeug ohne Wohnsitz in Deutschland zulassen willst.
Du hast vor, dich aus Deutschland abzumelden? Dann melde dein Fahrzeug um, solange du deinen Wohnsitz noch hast. Sonst könnte Behördenpost vorübergehend unzustellbar sein. Verpasst du dadurch eine Zahlungsaufforderung oder einen Bußgeldbescheid, kann das Ärger geben.
Auch wenn die Lage bei der Kfz-Zulassung speziell ist, bei vielen anderen Gelegenheiten kannst du deine Privatsphäre wirksam schützen, indem du eine virtuelle Adresse mietest. Sofern diese „ladungsfähig” ist (wie bei Postflex®), reicht sie sogar für:
Gibt es weitere Zwecke, für die du dir Adress-Schutz wünschst? Frag uns nach den Verwendungsmöglichkeiten deiner Postflex®-Adresse!
Ob in Deutschland oder anderswo – wir wünschen dir immer gute Fahrt!
Dein Postflex®-Team
Dieser Artikel ist in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwältin Dr. Annika Kimberly Flügge von der Kanzlei Potthoff, Kowol & Frankhof entstanden. Herzlichen Dank für die fachliche Unterstützung!
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Disclaimer:
In diesem Artikel werden rechtliche Themen berührt. Da wir kein Jura studiert haben, geben wir hier selbstverständlich nur Impulse, keine Rechtsberatung. Wende dich dafür bitte immer an eine Anwältin oder einen Anwalt.
Quellen:
Kanzlei Potthoff-Kowol & Frankhof | https://pkf-online.de/
https://allzeit-bereift.de/auto-anmelden-ohne-festen-wohnsitz/