Facebook-Impressum richtig erstellen – was zu beachten ist

Impressum für Facebook ohne Privatadresse

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Impressum erstellen für Facebook – muss das sein?

Ja, die allermeisten Facebook-Seiten sind impressumspflichtig. Das ist kaum zu glauben, weil so viele nicht darauf achten. Und Facebook selber macht es seinen Nutzenden auch nicht gerade leicht, ein Impressum rechtskonform einzurichten. Da gibt es einige Fallstricke zu vermeiden. Worauf du unbedingt achten solltest, wenn du für deine Facebook-Seite ein Impressum erstellen willst, kommt gleich. Klären wir erst mal, für wen auf Facebook die Impressumspflicht überhaupt gilt.

Wer muss auf Facebook ein Impressum erstellen?

Unternehmen brauchen bei Facebook immer ein Impressum. Wenn sie geschäftlich eine Facebook-Seite betreiben, heißt diese Fanpage. Sie sieht etwas anders aus als eine persönliche Facebook-Seite. Bei Fanpages gibt es mehr Möglichkeiten, Kontaktinformationen, Links und auch ein Facebook-Impressum zu erstellen.

Was viele nicht wissen: Auch für persönliche Facebook-Profile ist ein Impressum empfehlenswert.

Warum auch private Facebook-Seiten ein Impressum brauchen

Viele Social-Media-Plattformen wie Facebook dienten ursprünglich dem persönlichen Austausch. Das verleitet zu dem trügerischen Schluss, dass Facebook-Seiten privat sind und daher kein Impressum brauchen.

Doch oft verschwimmen die Grenzen zwischen privat und gewerblich. Selbstständige erzählen über ihre beruflichen Fähigkeiten. Handwerker*innen geben praktische Tipps. Anwält*innen kommentieren aktuelle Fälle. Content Creators verlinken auf Produkte. Hinz und Kunz tun ihre politischen Ansichten kund. Das alles ist nicht „rein privat”.

Wenn man die entsprechenden Gesetze streng auslegt, trifft mindestens eins von beiden auf fast alle – auch die privat betriebenen – Facebook-Seiten zu:

  • Das Digitale-Dienste-Gesetz (§ 5 DDG) schreibt die Impressumspflicht für alle „geschäftsmäßig” betriebenen Internet-Präsenzen vor. Das schließt Social Media wie Facebook ein. Und für die Impressumspflicht spielt es keine Rolle, ob du mit deiner Facebook-Seite geschäftliche Gewinne erzielst. Es reicht schon, wenn eine Marke, ein Produkt oder eine Dienstleistung erwähnt wird. Das gilt als Werbung und damit ist die Facebook-Seite geschäftsmäßig – und impressumspflichtig.
  • Darüber hinaus greift der Medienstaatsvertrag (§ 18 MStV) bei Content, der nicht ausschließlich zur persönlichen oder familiären Nutzung bestimmt ist. Danach gilt für journalistisch-redaktionelle Inhalte sogar eine erweiterte Impressumspflicht. Darunter fallen u. a. Beiträge, die zur öffentlichen Kommunikation oder Meinungsbildung beitragen. Das dürfte auf nahezu alle Facebook-Posts zutreffen.

Das heißt, genau genommen brauchen so gut wie alle Facebook-Seiten ein Impressum!

Tarif-Tipp

Eine Geschäftsadresse begleitet dein Business weit über das Facebook-Impressum hinaus. Viele Selbstständige nutzen ihre Postflex-Adresse auch für ihre Website, weitere Social-Media-Kanäle, Rechnungen oder andere geschäftliche Unterlagen.

Wenn du keine eigene Website hast, ergänzt die Postflex® LandingPage deine Lösung ideal. Dort bündelst du Impressum, Datenschutzerklärung und weitere Rechtstexte an einem zentralen Ort und verlinkst sie ganz einfach in deiner Bio.

Wächst dein Business oder kommen neue Anforderungen hinzu, ergänzt du deine Lösung einfach um die Leistungen, die zu dir passen.

Impressum erstellen für Facebook: Was muss rein?

Wie bei anderen Social-Media-Accounts gehören auch ins Facebook-Impressum mindestens folgende Informationen:

  • vollständiger Name (Person oder Firma)
  • ladungsfähige Anschrift mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort (Ein Postfach reicht nicht.)
  • E-Mail-Adresse plus ein weiterer Kontaktweg (z. B. Telefonnummer)
  • bei Unternehmen zusätzliche Informationen (wie Rechtsform, vertretungsberechtigte Person(en) und – falls vorhanden – Registereintrag, Wirtschafts- oder Umsatzsteuer-ID sowie ggf. weitere Angaben)
  • bei journalistisch-redaktionellen Inhalten zusätzlich Name(n) und Anschrift(en) der für die einzelnen Inhalte verantwortlichen Person(en)

Muss man im Facebook-Impressum die Privatadresse angeben?

Damit ein Impressum vollständig ist, braucht es eine „ladungsfähige Adresse”. Unternehmen geben in der Regel ihren Firmensitz an. Aber was, wenn du vom Homeoffice oder Mobile Workspace aus arbeitest?

Die Privatanschrift darf fürs Impressum genutzt werden. Doch willst du, dass die jeder Mensch auf Facebook sieht? Zu recht warnen Internet-Expert*innen und Datenschützer*innen immer wieder davor, sensible persönliche Informationen online zu teilen. Gerade die Privatadresse im Internet stellt ein sehr reales Risiko dar. Ob unzufriedener Kunde, wütende Ex oder raffinierte Cyber-Kriminelle – wo du wohnst, geht sie alle nichts an.

Für dein Facebook-Impressum ohne Privatadresse gibt es eine rechtskonforme Lösung: einfach bei Postflex® eine virtuelle Geschäftsadresse mieten.

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Impressum für Facebook: Worauf ist zu achten?

Bei Facebook gilt dasselbe wie für andere Internet-Präsenzen: Das Impressum hat vollständig, aktuell und leicht erreichbar zu sein. Was zur Vollständigkeit gehört, hast du oben schon gelesen. Damit dein Impressum aktuell ist, solltest du es auf dem neuesten Stand halten. Doch was bedeutet „leicht erreichbar”?

Aus diversen Gerichtsurteilen ergibt sich eine Zwei-Klick-Regel: Mit maximal zweimal Klicken sollen Internet-Nutzende sehen können, mit wem sie es zu tun haben und wie sie diese Person erreichen. Das kann bei Facebook zum Problem werden.

5 Probleme, warum viele Facebook-Impressen nicht rechtskonform sind

  • Wer auf Facebook ein Impressum einsehen will, braucht schon zwei Klicks, um den dafür vorgesehenen Info-Bereich zu erreichen. Das Impressum muss also mit allen Pflichtangaben direkt bei Facebook erstellt werden. Einfacher wäre ein Link auf eine Impressum-Webseite. Doch dann braucht es drei Klicks, um das Impressum einzusehen. Das ist einer zu viel.
  • Zudem führt der Klick-Pfad über den Reiter „Info” und den Menü-Punkt „Infos zu Datenschutz und Rechtlichem”. Rechtlich zulässig sind jedoch nur klare, eindeutige Bezeichnungen (wie Impressum oder Anbieterkennzeichnung). Das dient der Transparenz. Sowohl Internet-Nutzende als auch Behörden sollen leicht herausfinden können, wer die Seite erstellt hat. Und wer zur Rechenschaft zu ziehen ist, wenn etwas nicht stimmt.
  • Das Impressum-Feld stellt Facebook nur für Fanpages/Facebook Seiten bereit. Auf privaten Facebook-Seiten ist von dem Plattform-Betreiber gar kein Impressum vorgesehen.
  • Manchmal sieht das Facebook-Profil auf dem Smartphone oder in der App völlig anders aus als im Internet-Browser am PC. Wenn du dein Facebook-Impressum geändert hast, prüfe, ob es in allen Versionen rechtskonform dargestellt wird.
  • Bei jedem Update kann Facebook das Seiten-Design ändern. Dann stehen Angaben womöglich plötzlich ganz woanders oder werden verkürzt dargestellt. Ist dein Impressum dadurch nicht mehr oder deutlich schwerer zu finden, kannst du dafür abgemahnt werden.

Tipp: Facebook-Impressum sorgfältig prüfen!

Ist dein Facebook-Impressum vorhanden sowie vollständig, aktuell und leicht erreichbar? Geh nicht davon aus, dass es auf ewig so bleibt, wie du es einmal angelegt hast. Schaue regelmäßig nach, ob das Impressum für deine Facebook-Seite noch rechtskonform ist.

Facebook-Impressum erstellen bzw. ändern – wie geht’s richtig?

Der offizielle Weg, um bei Facebook ein Impressum anzulegen oder zu bearbeiten, funktioniert nur für Unternehmensseiten (Fanpages).
Und zwar so:

Facebook-Impressum ändern oder erstellen für Fanpages

Um auf der Facebook-Seite deines Unternehmens ein Impressum zu ändern oder neu anzulegen, rufst du das Profil deiner Fanpage auf.

  1. Melde ich bei Facebook an und klicke auf das Profilbild.
  2. Benutze den Button „Alle Profile ansehen”. Wähle das Profil aus, für das du ein Impressum anlegen willst.
  3. Rufe über das Menü links die entsprechende Facebook-Seite auf.
  4. Wechsle über den Reiter unterhalb des Titelbilds in den Bereich „Info”.
  5. Im Menü links wählst du (ziemlich weit unten) „Infos zu Datenschutz und Rechtlichem” aus.
  6. Unter „Impressum” kannst du nun deine Impressums-Angaben einfügen oder ändern.
  7. Mit „Speichern” schließt du deine Änderung ab.

In das Impressum-Feld bei Facebook passen maximal 2.000 Zeichen. Du kannst hier auch einen anklickbaren Link zur Impressum-Seite deiner Website hinterlegen. Der Link allein wäre aber streng genommen nicht rechtskonform, weil er gegen die Zwei-Klick-Regel verstößt.

Stand: 08/2026

Für private Facebook-Seite Impressum ändern oder erstellen

Für private Profile ist seitens Facebook kein Impressum vorgesehen. Es kann aber eine Impressumspflicht bestehen. Als Workaround geht ein „Link in Bio”:

  1. Privates Facebook-Profil aufrufen.
  2. Reiter „Info” anklicken.
  3. Unter dem Menüpunkt „Intro” gibt es oben den Bereich „Bio”. Trage hier den Link zu deiner Impressum-Seite ein. Falls der Link allein nicht aussagekräftig ist, versieh’ ihn mit einer klaren Beschriftung (wie „Impressum”).
  4. Speichere die Änderung.

Der Bio-Eintrag erscheint direkt unter dem Titelbild neben deinem Profilfoto. Er ist also jederzeit für alle sichtbar und sogar anklickbar. Weiterer Vorteil gegenüber der Fanpage-Lösung: Wenn sich etwas ändert, brauchst du das verlinkte Impressum nur an einer Stelle zu aktualisieren.

Stand: 08/2026

Keine eigene Website?

Mit der Postflex® LandingPage stellst du Impressum, Datenschutzerklärung und weitere Rechtstexte zentral bereit. Den Link kannst du einfach in deiner Bio hinterlegen.

Hauptsache, dein Zuhause ist privat

Ob deine Facebook-Seite nun rein privat ist oder nicht – deine Privatadresse muss deshalb nicht öffentlich werden. Mit Postflex® schützt du dein Zuhause und nutzt eine professionelle Geschäftsadresse für deine Online-Präsenz.