Auch Kleinunternehmen brauchen ein Impressum

Warum das Impressum für Kleingewerbe ein Problem ist

Auch kleine Unternehmen brauchen Sichtbarkeit. Ob solo-selbstständig, freiberuflich oder im Nebengewerbe tätig – nahezu alle Kleinunternehmen sind mit einer Website oder in Social Media online präsent. Und dort brauchen sie ein Impressum. Das heißt für jede Kleinunternehmer-Website: Impressum erstellen!

Kleingewerbe brauchen genauso ein Impressum wie Großkonzerne. Doch die Großen haben in der Regel eine Geschäftsadresse, die sie problemlos veröffentlichen können. Kleinunternehmer*innen arbeiten oft von zuhause aus. Was, wenn sie ihre private Wohnanschrift nicht preisgeben wollen?

Sichere Alternative für Einzelunternehmen: Impressum mit Adress-Schutz

Wer wert auf Privatsphäre legt, braucht eine separate Adresse fürs Impressum. Einzelunternehmer*innen und Freiberufler*innen können sich dafür günstig eine virtuelle Adresse mieten. Dorthin geht dann die Briefpost. Das freundliche Postflex®-Team kümmert sich um die Weiterleitung.

Das bietet Postflex®

Impressumservice für dein Kleinunternehmen

Anders als beim Co-Working-Space ist deine Geschäftsadresse bei Postflex® tatsächlich rein virtuell – für dich zumindest. Denn wir arbeiten da durchaus! Als deine virtuelle Office-Crew empfangen und bearbeiten wir deine Post. Du schützt so deine Privatsphäre – und hast noch ein paar weitere attraktive Vorteile:

  • Leicht
    Den Adress-Schutz buchst du einfach online.
  • Legal
    Dein Impressum ist mit der Adresse von Postflex® rechtskonform.
  • Fix
    Bei Postflex® bekommst du deine hochauflösend eingescannten Briefe sofort.
  • Flexibel
    Die Original-Schriftstücke kannst du direkt anfordern oder gebündelt erhalten.
  • Erweiterbar
    Weitere Post- und Paketdienstleistungen kannst bei Bedarf dazubuchen.
  • Preiswert
    Der Adress-Schutz pur ist überraschend günstig.

Gut zu wissen

Impressumspflicht für Kleingewerbe & Einzelunternehmen

Als Einzelunternehmen gelten Selbstständige, die keine Ein-Personen-Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH, UG und AG) gründen. Das können z. B. Kleingewerbetreibende eines Online-Shops oder Freiberufler*innen sein. Sie können auch Mitarbeitende beschäftigen. Ausschlaggebend ist, dass sie den Betrieb alleine führen.

Wo muss ein Impressum stehen?

Die Impressumspflicht gilt, sobald Einzelunternehmer*innen eine Website oder einen Social-Media-Kanal betreiben. So schreibt es § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG, ehemals Telemediengesetz/TMG) vor. Wichtig: Auch geschäftliche E-Mails brauchen ein vollständiges Impressum.

In Social-Media-Profilen genügt eine Verlinkung zu einer Webseite oder Landingpage mit den Impressumsangaben. Auf einer Website soll das Impressum von jeder Unterseite aus gut zu finden und leicht zu erreichen sein. Empfehlenswert ist ein Platzierung im Menü oder im Footer. Den Link nennst du am besten „Impressum” oder „Anbieterkennzeichnung”.

Tarif-Tipp

In den Tarifen SMART und PREMIUM ist eine Landingpage als Impressum für Kleingewerbe kostenlos enthalten. Auch die Datenschutzerklärung und deine AGB kannst du dort hinterlegen. Das ist perfekt, wenn du keine eigene Website betreibst. In deinen Social-Media-Profilen oder auf Shop-Plattformen verlinkst du einfach die Landingpage. Richtig gut: Für abmahnsichere Rechtstexte gibt es eine Schnittstelle zu unserem Partner IT-Recht Kanzlei. Über Postflex® erhältst du dort einen Rabatt. Im Tarif LITE ist die Landingpage als Add On günstig zubuchbar.

Mach dein Impressum sicher

Dein Impressum – unser Service: legale Lösung für Websites, Social Media oder Self-Publishing.

Was muss im Impressum von Einzelunternehmen stehen?

Wie bei jedem anderen Impressum sind auch für Einzelunternehmer*innen mindestens diese Angaben vorgeschrieben:

  • vollständige Vor- und Nachnamen des Einzelunternehmers bzw. der Einzelunternehmerin
  • vollständige Anschrift des Gewerbes (Straße mit Hausnummer, Postleitzahl und Ort)
  • Kontaktdaten wie Telefonnummer und E-Mail-Adresse

Unter bestimmten Bedingungen kommen weitere Pflichtangaben hinzu. Das hängt u. a. von der Rechtsform und der Berufsgruppe ab. Was ggf. noch ins Impressum von Kleinunternehmen muss:

  • Rechtsformzusatz (z. B. GmbH, UG, e. K., AG, KG)
  • Registergericht und Registernummer, sofern du im Handelsregister eingetragen bist
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Wirtschafts-ID (wenn vorhanden)
  • exakte Berufsbezeichnung (bei reglementierten Berufen wie z. B. Medizin- und Rechtsberufen)
  • zuständige Aufsichtsbehörde (sofern dein Einzelunternehmen eine behördliche Zulassung braucht)
  • Informationen zur Berufshaftpflichtversicherung nach der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (falls vorhanden)
  • bei journalistisch-redaktionellen Inhalten: Angabe des oder der Verantwortlichen gemäß § 18 Abs. 2 MStV

Was gilt für die Adresse im Kleingewerbe-Impressum?

Die Adresse im Impressum muss immer „ladungsfähig” sein. Deshalb reicht ein Postfach oder eine reine Briefkasten-Adresse nicht aus. Auch der Postservice von Co-Working-Spaces ist häufig nicht rechtskonform. Die c/o-Adresse von Postflex® erfüllt die Anforderungen an Ladungsfähigkeit – und noch einige mehr.

Beispielhaft

Impressum als Freiberufler: Vorlagen und Besonderheiten

Justus ist Coach, Stella ist Steuerberaterin. Beide sind freiberuflich tätig und arbeiten online von zuhause aus. Trotzdem gelten für ihre Impressen unterschiedliche Vorgaben. Justus ist als Freiberufler nicht ins Handelsregister eingetragen. Sein Impressum ist mit den Mindestangaben schon vollständig. Stella hingegen betreibt ihre Kanzlei als GmbH und ihr Beruf ist reglementiert. Ihr Impressum ist deutlich länger.

Justus Klare
c/o Postflex #01020304050
Emsdettener Straße 10
48268 Greven

E-Mail: kontakt@coach-justus.de
Telefon: 01234 99887766

Stellas Steuerberatung
c/o Postflex #02030405060
Emsdettener Straße 10
48268 Greven

E-Mail: kontakt@stellas-steuerberatung.de
Telefon: 02345 88776655

Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Registernummer: HRB 010101
Registergericht: AG Pusemuckel

USt.-Id.-Nr. gemäß § 27 UStG:: DE 111 222 333

Vertretungsberechtigte Geschäftsführerin:
Stella Maria Meyer (Steuerberaterin)

Gesetzliche Berufsbezeichnung:
Steuerberaterin (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland)

Zuständige Kammer:
Steuerberaterkammer Niedersachsen, Adenauerallee 20, 30175 Hannover, www.stbk-niedersachsen.de

Berufsrechtliche Regelungen:
Steuerberatungsgesetz (StBerG), Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz (DVStB), Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer (BOStB), Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV),
einsehbar unter: www.bstbk.de/de/themen/berufsrecht

Berufshaftpflichtversicherung:
Pfefferminzia Versicherung, Hauptstr. 1, 12345 Pusemuckel
Räumlicher Geltungsbereich: innerhalb der Staaten Europas

Geh auf Nummer sicher

Entscheide dich für rechtssicheren Adress-Schutz. Mit einer ladungsfähigen Anschrift von Postflex®.