Korrektes Impressum für Social Media

Impressumspflicht erfüllen – ohne die Privatadresse zu nennen

Wenn du Social Media beruflich nutzt, brauchst du ein Impressum. Mit Postflex® schützt du deine Privatadresse und erfüllst gleichzeitig die Impressumspflicht – damit du dich ganz auf deinen Content konzentrieren kannst.

Braucht man auf Social Media ein Impressum?

Für Internetseiten ist ein Impressum Pflicht. Das gilt für mindestens 90 % aller Websites – also praktisch für alle. Wer Abmahnungen vermeiden will, fügt ein rechtskonformes Impressum ein. Doch was ist mit sozialen Medien – braucht man hier auch ein Impressum?

Das war lange umstritten. Inzwischen ist die Rechtsprechung klar: Wer soziale Medien beruflich nutzt, braucht ein Impressum. Die Impressumspflicht gilt für TikTok genauso wie für Facebook, Instagram, YouTube, X, Etsy oder Twitch.

Wen betrifft die Impressumspflicht auf Social Media?

Die Impressumspflicht auf Social Media gilt für alle, die …

  • soziale Medien geschäftlich nutzen oder
  • journalistisch-redaktionellen Content auf ihrem Social-Media-Kanal veröffentlichen

Das regeln § 5 DDG (Digitale-Dienste Gesetzes, früher § 5 TMG = Telemediengesetz) und § 18 Abs. 2 MStV (Medienstaatsvertrag).

Ein Impressum für ihren Social-Media-Account brauchen also nicht nur Online-Shops und werbetreibende Unternehmen. Die Impressumspflicht gilt auch für Handwerksbetriebe, Hundeschulen, Coaches, Freelancer, Kunstschaffende, Journalist*innen, Bloggende, Content Creators und generell alle, die unternehmerisch oder beruflich in den sozialen Medien unterwegs sind.

Social-Media-Impressum ohne Privatadresse

Hol dir legalen Adress-Schutz von Postflex® für deine Accounts

Etsy Impressum

Facebook Impressum

Impressum für Content Creator

Tarif-Tipp

Nutze deine Postflex®-Adresse genau so, wie es zu deinem Online-Auftritt passt. Wenn du mehrere Social-Media-Kanäle, Websites oder Projekte betreibst oder dein Business weiter wachsen soll, profitierst du von mehr Flexibilität und zusätzlichen Leistungen. Für besonders einfache Anwendungsfälle gibt es auch einen schlanken Einstieg.

Impressum für soziale Medien: Was muss drinstehen?

In ein Impressum für einen geschäftlichen Social-Media-Kanal gehören die gleichen Pflichtangaben wie ins Impressum einer Website.

Pflichtangaben im Impressum eines Social-Media-Profils

Im Allgemeinen sind im Impressum für einen Social-Media-Kanal folgende Pflichtangaben zu machen:

  • vollständiger Name der Person bzw. Firma, die den Account innehat
  • ladungsfähige Anschrift
  • zwei Kontaktwege (wie E-Mail-Adresse und Telefonnummer)
  • bei Organisationen ggf. weitere Angaben wie Rechtsform, vertretungsberechtigte Person(en), Registereintrag, Wirtschafts- oder Umsatzsteuer-ID, Aufsichtsbehörde etc.

Weitere Pflichtangabe für redaktionellen Content in sozialen Medien

Du veröffentlichst News oder Informationen, die auf die öffentliche Meinungsbildung einwirken? Für journalistisch-redaktionelle Inhalte gilt zusätzlich § 18 Abs. 2 Medienstaatsvertrag (MStV). Danach ist eine inhaltlich verantwortliche Person (Name und Anschrift) anzugeben.

Gut zu Wissen

Wohin mit dem Impressum auf Instagram, TikTok & Co.?

Viele Plattformen bieten kein eigenes Impressumsfeld. Wichtig ist deshalb, dass dein Impressum leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und dauerhaft verfügbar ist. Praktisch ist ein klar benannter Link in deiner Bio, zum Beispiel „Impressum“ oder „Rechtliches“.

Keine eigene Website?

Beispielhaft

Community & Privatsphäre

Warum ist ein Impressum für Social Media Pflicht?

Bei der Impressumspflicht geht es um Transparenz, Vertrauen und Fairness. Das Impressum heißt auch Anbieterkennzeichnung. Es geht darum, Internet-Nutzenden offen zu zeigen, mit wem sie es zu tun haben. So kann sich niemand hinter einer anonymen Fassade verstecken.

Darum ist ein Impressum in Social Media wichtig

Anbietende zu erkennen ist insbesondere dann wichtig, wenn ihr Content gegen Rechte verstößt (z. B. Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht, Wettbewerbsrecht). Dann sollen die Verantwortlichen unmittelbar erreichbar sein, auch für die Behörden. Deshalb muss im Impressum eine „ladungsfähige Anschrift” stehen.

Das kann deine Geschäftsadresse sein, falls du eine hast. Arbeitest du von zuhause aus, kannst du deine Wohnanschrift im Impressum angeben. Doch da ziehen die meisten eine Grenze. Social Media sind genial, um Ideen, Interessen, Meinungen und Produkte zu teilen. Doch die Privatadresse? Auf keinen Fall.

Social-Media-Impressum ohne Privatadresse: so geht’s

Dafür gibt es Postflex®. Schütze deine Privatadresse, erfülle die Impressumspflicht und nutze eine professionelle Geschäftsadresse für deinen Social-Media-Auftritt. So kannst du dich auf das konzentrieren, was wirklich zählt: deinen Content und deine Community.