„Klimaneutral“. „Umweltfreundlich“. „Nachhaltig“. Solche Begriffe stehen längst nicht mehr nur auf Verpackungen. Sie tauchen in Online-Shops, auf Websites, in Social-Media-Posts, Anzeigen und Newslettern auf.
Ab 27. September 2026 gelten dafür deutlich strengere Regeln. Die sogenannte EmpCo-Richtlinie soll Verbraucher*innen besser vor Greenwashing schützen. In Deutschland wurde sie inzwischen durch Änderungen am Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt. Das bedeutet nicht, dass du künftig nicht mehr über Nachhaltigkeit sprechen darfst. Deine Aussagen müssen jedoch präziser, nachvollziehbarer und belastbarer werden.
Was ist die EmpCo-Richtlinie?
EmpCo steht für „Empowering Consumers for the Green Transition“. Gemeint ist die EU-Richtlinie 2024/825 zur Stärkung von Verbraucher*innen für den ökologischen Wandel.
Sie soll unter anderem verhindern, dass Produkte oder Unternehmen umweltfreundlicher erscheinen, als sie tatsächlich sind. Dafür wurden die europäischen Regeln gegen unlautere Geschäftspraktiken erweitert. Neben Umweltwerbung betrifft die Richtlinie auch Themen wie Haltbarkeit, Reparierbarkeit und vorzeitigen Verschleiß von Produkten.
Beschlossen wurde die Richtlinie bereits 2024. Deutschland hat sie mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb umgesetzt. Das Gesetz wurde am 12. Februar 2026 ausgefertigt und am 19. Februar 2026 veröffentlicht. Die neuen EmpCo-Regeln sind ab dem 27. September 2026 anzuwenden.
Für Unternehmen ist damit vor allem eines wichtig: Bestehende Marketingtexte sollten jetzt hinsichtlich der neuen Regelungen überprüft werden.
Für wen die neuen Regeln besonders relevant sind
Die EmpCo-Regeln betreffen die geschäftliche Kommunikation gegenüber Verbraucher*innen.
Besonders aufmerksam solltest du deshalb sein, wenn du beispielsweise:
- einen Online-Shop betreibst,
- als Selbstständiger Dienstleistungen für Privatkund*innen anbietest,
- Produkte herstellst oder vertreibst,
- als Creator oder Influencer Produkte bewirbst,
- Newsletter oder Werbeanzeigen schaltest,
- auf deiner Website mit Nachhaltigkeitsvorteilen wirbst,
- eigene Verpackungen, Labels oder Nachhaltigkeitssiegel nutzt.
Auch kleine Unternehmen und Solo-Selbstständige sollten das Thema nicht vorschnell als „Konzernproblem“ abhaken. Umweltaussagen finden sich häufig ganz nebenbei im Marketing: auf einer Produktseite, in einer Instagram-Caption, auf einem Banner oder sogar direkt im Produktnamen.
Reine B2B-Kommunikation fällt übrigens nicht ohne Weiteres unter dieselben verbraucherschützenden EmpCo-Regeln. Trotzdem können auch dort andere Vorgaben des Wettbewerbsrechts greifen. Im Einzelfall lohnt deshalb immer eine rechtliche Prüfung.
Green Claims: Diese Aussagen geraten stärker in den Fokus
Die EmpCo-Regeln verbieten nicht bestimmte Aussagen pauschal. Entscheidend ist vielmehr, wie konkret eine Aussage ist, worauf sie sich bezieht und ob sie ausreichend gerechtfertigt werden kann.
Besonders aufpassen solltest du künftig bei diesen Fällen:
Allgemeine Umweltversprechen
Begriffe wie:
- „umweltfreundlich“
- „umweltschonend“
- „grün“
- „ökologisch“
- „nachhaltig“
sind zu allgemein gehalten.
Was genau ist umweltfreundlich? Die Verpackung? Das Material? Die Produktion? Der Transport? Oder das gesamte Produkt?
Nach den neuen Regeln dürfen allgemeine Umweltaussagen gegenüber Verbraucher*innen grundsätzlich nicht verwendet werden, wenn keine entsprechend anerkannte hervorragende Umweltleistung nachgewiesen werden kann.
Eine wichtige Konsequenz für dein Marketing lautet deshalb:
Je konkreter die Aussage, desto besser lässt sie sich einordnen und belegen.
Statt: „Unsere Verpackung ist umweltfreundlich.“ ist – sofern es stimmt und belegbar ist – eine Aussage wie „Die Versandverpackung besteht zu 80 Prozent aus Recyclingmaterial.“ wesentlich präziser. Wenn nur ein einzelner Bestandteil eines Produkts einen Umweltvorteil hat, sollte sich die Aussage nicht pauschal auf das gesamte Produkt beziehen.
Klimaneutralität, Siegel und Zukunftsversprechen
Besondere Vorsicht ist bei Aussagen wie „klimaneutral“ oder „CO₂-neutral“ geboten.
Beruht die behauptete Klimaneutralität lediglich auf der Kompensation von Treibhausgasen, etwa durch den Kauf von CO₂-Zertifikaten, darf daraus künftig nicht ohne Weiteres eine neutrale oder positive Klimawirkung des Produkts abgeleitet werden.
Auch selbst entwickelte Nachhaltigkeitssiegel werden stärker reguliert. Ein grünes Logo mit Begriffen wie „Eco“, „Green“ oder „Climate Friendly“ darf nicht den Eindruck einer unabhängigen Zertifizierung vermitteln, wenn es dafür keine entsprechende Grundlage gibt. Nachhaltigkeitssiegel müssen künftig grundsätzlich auf einem Zertifizierungssystem beruhen oder von staatlichen Stellen festgelegt worden sein. Unternehmen sollen also nicht ohne Weiteres eigene Siegel verwenden können, die den Eindruck einer unabhängigen Nachhaltigkeitsprüfung vermitteln.
Ähnliches gilt für Zukunftsversprechen wie: „Bis 2030 sind wir klimaneutral.“ Solche Aussagen müssen auf klaren, objektiven, öffentlich zugänglichen und überprüfbaren Verpflichtungen beruhen. Dazu gehört grundsätzlich ein realistischer Umsetzungsplan mit messbaren Zielen. Außerdem sieht die Richtlinie eine regelmäßige Überprüfung durch unabhängige Expert*innen vor.
Und noch ein Punkt: Wenn eine umweltbezogene Eigenschaft ohnehin gesetzlich vorgeschrieben ist, sollte sie nicht so beworben werden, als handle es sich um eine besondere freiwillige Leistung des eigenen Unternehmens. Sonst entsteht schnell der Eindruck eines Vorteils, den vergleichbare Produkte ebenfalls erfüllen müssen.
Falsche Green Claims: Welche Konsequenzen entstehen?
Umweltwerbung war auch bisher kein rechtsfreier Raum.
Irreführende Werbung kann nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, kurz UWG, beispielsweise Unterlassungsansprüche auslösen. Je nach Fall können Wettbewerber*innen oder anspruchsberechtigte Verbände gegen unzulässige Werbung vorgehen.
Durch die EmpCo-Umsetzung werden bestimmte problematische Praktiken nun noch klarer geregelt beziehungsweise ausdrücklich als unzulässig eingeordnet.
Für Unternehmen kann problematische Nachhaltigkeitswerbung z.B. folgende Konsequenzen nach sich ziehen:
- Abmahnungen,
- Unterlassungsansprüche,
- Kosten für die kurzfristige Überarbeitung von Werbung,
- Änderungen an Verpackungen und Werbemitteln,
- Vertrauensverlust bei Kund*innen.
Gerade der letzte Punkt ist nicht zu unterschätzen.
Wer Nachhaltigkeit kommuniziert, möchte Vertrauen schaffen. Eine zu große oder schlecht belegte Aussage kann jedoch genau das Gegenteil bewirken.
Was ist jetzt zu tun?
Wenn dein Unternehmen mit Nachhaltigkeit, Klimaschutz oder Umweltvorteilen wirbt, solltest du deine bestehende Kommunikation überprüfen.
Schau unter anderem auf:
- Produktbeschreibungen im Online-Shop,
- Landingpages und Kategorieseiten,
- deine Unternehmenswebsite,
- Nachhaltigkeits- oder Über-uns-Seiten,
- Social-Media-Posts und gespeicherte Story-Highlights,
- Newsletter und automatisierte Mailings,
- Online-Anzeigen,
- Verpackungen und Etiketten,
- PDFs, Broschüren und andere Werbematerialien.
Dabei solltest du nicht nur nach dem Wort „nachhaltig“ suchen. Auch Begriffe wie „grün“, „öko“, „umweltfreundlich“, „klimafreundlich“, „klimaneutral“, „CO₂-neutral“, „ressourcenschonend“, „recycelbar“ oder „emissionsarm“ solltest du genauer unter die Lupe nehmen.
Prüfe dann für jede Aussage:
- Was behauptest du eigentlich genau?
- Worauf bezieht sich die Aussage?
- Kannst du sie aktuell und nachvollziehbar belegen?
- Entsteht vielleicht ein umfassenderer Eindruck, als deine Daten tatsächlich hergeben?
Bei besonders weitgehenden Aussagen, Klimaversprechen oder eigenen Siegeln ist zudem eine rechtliche Prüfung sinnvoll.
Checkliste: Ist dein Marketing bereit für EmpCo?
Bestehende Inhalte prüfen
- Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen auf Website, Online-Shop und Landingpages erfassen
- Social-Media-Posts, Newsletter, Anzeigen, PDFs und Broschüren mitprüfen
- Verpackungen, Etiketten und Produktbilder einbeziehen
Aussagen konkretisieren
- Begriffe wie „nachhaltig“, „grün“, „umweltfreundlich“ oder „klimafreundlich“ kritisch prüfen
- Bei jeder Aussage klären, worauf sie sich genau bezieht: auf das Produkt, einen Bestandteil, die Verpackung oder das Unternehmen
- Allgemeine Versprechen möglichst durch konkrete, nachvollziehbare Angaben ersetzen
- Eigene Nachhaltigkeitslogos und Siegel darauf prüfen, ob sie künftig noch zulässig sind
Belege zusammentragen
- Nachweise, Messwerte und Quellen für Umweltclaims dokumentieren
- Prüfen, ob die vorhandenen Belege aktuell und aussagekräftig genug sind
- Zukunftsziele mit konkreten, messbaren Schritten und einem nachvollziehbaren Plan hinterlegen
Für zukünftige Werbung vorsorgen
- Neue Green Claims vor der Veröffentlichung prüfen und dokumentieren
- Im Unternehmen festlegen, wer für Nachhaltigkeitsaussagen und deren Nachweise verantwortlich ist
- Bei unklaren oder weitreichenden Aussagen rechtlichen Rat einholen
Nachhaltigkeitskommunikation muss besser werden
Die EmpCo-Regeln sollen Unternehmen nicht davon abhalten, nachhaltiger zu wirtschaften oder darüber zu sprechen. Im Gegenteil: wer tatsächlich weniger Material verwendet, Emissionen senkt, langlebigere Produkte entwickelt oder Verpackungen verbessert, darf darüber informieren.
Gerade Selbstständige, Onlinehändler*innen, Creator und kleine Unternehmen müssen dafür keine riesige Nachhaltigkeitsabteilung aufbauen. Oft beginnt gute Kommunikation mit etwas viel Einfacherem: genau hinschauen, Aussagen präzisieren und Belege ordentlich dokumentieren.
Und wenn du ohnehin gerade deine Website oder deinen Online-Shop überprüfst, lohnt sich auch ein Blick auf die anderen Pflichtangaben. Dazu gehört zum Beispiel eine ladungsfähige Anschrift im Impressum.
Wenn du dafür nicht deine private Wohnadresse öffentlich machen möchtest, kannst du bei Postflex® eine ladungsfähige Geschäftsadresse mieten. So bleibst du für rechtlich relevante Zustellungen erreichbar und kannst gleichzeitig dein Privatleben besser vom Business trennen.







