Impressumspflicht nach § 5 DDG: Wer braucht ein Impressum?

Laut Digitale-Dienste-Gesetz müssen Bloggende, Creator und Online-Unternehmende eine ladungsfähige Anschrift auf ihrer Website und sogar ihren Social-Media-Accounts angeben. Erfahre, ob auch du dazu gehörst.

Kurz gesagt: Fast jede Website oder jeder Blog braucht ein Impressum – auch ohne Einnahmen.

Sobald irgendeine Form von Werbung geschaltet wird (auch automatisiert, z. B. über Google Ads) oder auf kommerzielle Seiten verlinkt wird, gilt eine Seite als geschäftsmäßig im Sinne von § 5 DDG.
Selbst rein private Seiten sind über den Medienstaatsvertrag (§ 18 MStV) oft zur Angabe von Name und Anschrift verpflichtet.

Kaum eine Frage wird uns so oft gestellt wie die, wer eigentlich ein Impressum benötigt und warum.
Vorweg: Wir sind keine Rechtsanwälte und dürfen dir an dieser Stelle keine Rechtsberatung geben. Bei offenen Fragen wende dich besser an eine Anwaltskanzlei – denn im Zweifelsfall kann ein fehlendes oder fehlerhaftes Impressum ganz schön teuer werden.

Das Wort Impressum kommt aus dem Lateinischen und bedeutet so viel wie „das Eingeprägte“. Es entstammt den ersten Jahren des Buchdrucks um 1450 und wies damals Daten zur Druck- und Verlagsgeschichte aus. Ab dem 16. Jahrhundert wurde die Angabe verpflichtend.

Auch wenn das Impressum heute anders aussieht: Du kannst es dir als Stempel deiner Website vorstellen, der dich als Verantwortliche*n für die Inhalte ausweist.
Ein anderes Wort dafür ist Anbieterkennzeichnung – beide Begriffe meinen dasselbe.

Wann gilt meine Website als geschäftsmäßig?

Wann ein Impressum notwendig ist und wie es rechtssicher aussehen muss, ist auf den ersten Blick nicht einfach zu beantworten.
Fest steht: Für den Gesetzgeber ist deine Website ein „Telemedium“. Telemedien werden heute durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) reglementiert – bis 2024 war das Telemediengesetz (TMG) die Grundlage, seither gilt § 5 DDG. Der Gesetzgeber beschränkt die Impressumspflicht auf „geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien“.

Der Haken liegt im Wort geschäftsmäßig: Darunter fallen nicht nur Seiten, auf denen direkt verkauft wird, sondern unter Umständen auch solche, die lediglich auf kommerzielle Seiten verweisen oder diese verlinken. Auch Werbung macht eine Seite geschäftsmäßig – egal wie gering der Umfang. Das gilt sogar für automatisiert generierte Werbung, etwa über Google Ads.

Selbst wenn die Einnahmen nicht mal die Hosting-Kosten decken, ändert das nichts an der vollständigen Impressumspflicht. Das betrifft nicht nur eigene Homepages, sondern auch Social-Media-Profile und E-Commerce-Plattformen: Sobald dort direkt oder indirekt Geld verdient werden kann, gilt die Pflicht zum Impressum.

Impressum auch ohne Einnahmen: Was der Medienstaatsvertrag vorschreibt

Wer denkt „Ich verdiene ja kein Geld mit meiner Seite, das betrifft mich nicht“, sollte den Medienstaatsvertrag (MStV) kennen. Er hat im November 2020 den bis dahin geltenden Rundfunkstaatsvertrag abgelöst. § 18 Abs. 1 MStV verpflichtet alle „Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen“ dazu, Name und Anschrift auf der Website zu hinterlegen – „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“.

Ist dein Blog journalistisch-redaktionell ausgerichtet, brauchst du zusätzlich einen gesondert ausgewiesenen Verantwortlichen für die Inhalte – meist bist das du selbst.
Allein die Angaben nach DDG mit Name und ladungsfähiger Anschrift reichen dafür nicht aus.

Kurz gesagt: Wird eine Homepage betrieben, ist ein Impressum so gut wie immer empfehlenswert – und das Verfassen ist unkompliziert.
Zahlreiche Generatoren erstellen ein rechtssicheres Impressum, sobald du deine Daten eingibst. Du musst es nur noch gut sichtbar auf deiner Seite platzieren.

Kein Impressum? Diese Kosten drohen dir

Als das Gesetz in Kraft trat, durchforsteten zahlreiche Kanzleien das Internet nach Verstößen – eine regelrechte Abmahnwelle. Rechtlich handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, deren Streitwert bis zu 50.000 € betragen kann. Für manche Kanzlei ein lukratives Geschäft. Anzeigen kann dich dabei nicht nur ein Anwalt: Auch Mitbewerber*innen oder Personen, die dir nicht wohlgesonnen sind, können ein fehlendes oder fehlerhaftes Impressum nutzen.

Wichtig: Wird dein Impressum als Bilddatei hinterlegt und vom Browser nicht korrekt angezeigt, kann das ebenfalls zum Problem werden. Das schnelle Abfotografieren einer Visitenkarte ist deshalb keine gute Idee – nutze immer einfache Textform.

Pflichtangaben im Impressum: Diese Angaben brauchst du

Das Impressum weist dich als Seitenbetreiber*in aus. Für alle gelten folgende Pflichtangaben:

  • Name der verantwortlichen Person(en) – Klarname, kein Pseudonym oder Künstlername
  • Eine ladungsfähige Anschrift – ein reines Postfach reicht nicht aus, du musst unter der Adresse dauerhaft erreichbar sein.
  • Kontaktdaten: E-Mail-Adresse, Telefonnummer, ggf. Fax-Nummer
  • Für Unternehmen kommen zusätzlich hinzu:
  • Rechtsform bei juristischen Personen, z. B. GmbH Registereintrag, wenn vorhanden Umsatzsteuer-ID (Kleinunternehmer*innen müssen keine Steuernummer angeben)
  • Wirtschafts-ID, wenn vorhanden
  • In bestimmten Branchen kommen weitere Pflichtangaben hinzu – etwa berufsspezifische Angaben von Anwältinnen und Steuerberaterinnen, die zuständige Aufsichtsbehörde samt Verlinkung, Angaben zur Haftpflichtversicherung oder ein Link zur EU-Streitschlichtungsplattform.

Beispiel-Impressum für eine GmbH

Beispiel GmbH
Beispielstraße 100
12345 Beispielhausen
Tel. 1234 – 123456
E-Mail: info@beispieldomain.de
Geschäftsführer: Boris Beispiel
Handelsregister: HRB 12345,
Amtsgericht Beispielhausen
Umsatzsteuer-ID: DE123456789

Die Angaben machst du am besten in einfacher Textform, gut sichtbar als „Impressum“ oder „Kontakt“ gekennzeichnet und jederzeit erreichbar.
Berücksichtigst du diese Punkte, ist die Frage schnell abgehakt – anders als der Ärger, der dir droht, wenn du im guten Glauben auf ein wasserdichtes Impressum verzichtest.

In diesem Artikel werden rechtliche Themen berührt. Da wir kein Jura studiert haben, geben wir selbstverständlich keine Rechtsberatung – wende dich dafür immer an eine Anwältin oder einen Anwalt!

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