Kurz gesagt: Ab dem 2. August 2026 müssen Deepfakes und KI-generierte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse in der EU eindeutig als KI-Inhalt gekennzeichnet werden. Das schreibt Artikel 50 des AI Act vor. Die EU-Kommission hat dazu am 10. Juni 2026 einen freiwilligen Verhaltenskodex veröffentlicht, der zeigt, wie Unternehmen diese Pflicht praktisch umsetzen können.
Am 10. Juni 2026 hat die Europäische Kommission den endgültigen Verhaltenskodex zur Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten vorgelegt. Er soll Anbietern und Betreibern von generativer KI helfen, die Transparenzpflichten aus Artikel 50 des AI Act zu erfüllen – also genau jener Regeln, die ab dem 2. August 2026 verbindlich werden.
Wichtig für die Einordnung: Der Kodex selbst ist freiwillig. Die Kennzeichnungspflicht, die er konkretisiert, ist es nicht.
Was muss ab August 2026 als KI-Inhalt gekennzeichnet werden?
Ab dem 2. August 2026 schreibt der AI Act eine eindeutige Kennzeichnung in zwei zentralen Fällen vor:
Deepfakes – also KI-generierte oder KI-veränderte Bild-, Audio- oder Videoinhalte, die existierenden Personen, Objekten, Orten oder Ereignissen täuschend ähnlich sehen.
KI-generierte oder KI-veränderte Texte, die zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse veröffentlicht werden – außer, ein Mensch hat den Text redaktionell geprüft und übernimmt dafür die Verantwortung.
Zusätzlich gilt: Wer mit einem interaktiven KI-System wie einem Chatbot kommuniziert, muss darüber informiert werden, dass er es mit einer KI zu tun hat.
Gut zu wissen: Nicht jeder KI-generierte Inhalt fällt unter die Kennzeichnungspflicht. Rein kreative, satirische oder erkennbar fiktionale Werke sind erleichtert – hier reicht ein angemessener Hinweis, der den Genuss des Werks nicht stört.
Was steht im neuen EU-Verhaltenskodex zur KI-Kennzeichnung?
Der Kodex wurde von unabhängigen Expertinnen und Experten in einem Multi-Stakeholder-Prozess erarbeitet, den das AI Office der EU-Kommission begleitet hat. Er gliedert sich in zwei Abschnitte:
Abschnitt 1 – Anbieter: Regeln zur technischen Markierung und Erkennbarkeit von KI-generierten oder -veränderten Inhalten in maschinenlesbarer Form.
Abschnitt 2 – Betreiber: Regeln zur Kennzeichnung von Deepfakes und KI-generierten Textveröffentlichungen gegenüber den Nutzerinnen und Nutzern.
Wer den Kodex unterzeichnet, kann sich auf seine Maßnahmen berufen, um die Einhaltung der AI-Act-Vorgaben nachzuweisen – das schafft Rechtssicherheit und reduziert den Verwaltungsaufwand. Wer andere Wege zur Umsetzung wählt, muss deren Eignung im Einzelfall gegenüber den Marktüberwachungsbehörden selbst nachweisen.
EU-Icons zur Kennzeichnung von KI-Inhalten: Die drei Varianten
Damit Betreiber die Kennzeichnungspflicht praktisch umsetzen können, hat die Kommission ein einheitliches Icon-Set entwickelt – frei nutzbar, in Schwarz, Weiß und mit 50 % Transparenz, als SVG und PNG. Es gibt drei Varianten:
Basis-Icon: KI war an der Erstellung beteiligt (z. B. bei einem individuellen Textlabel).

Vollständig KI-generiert: Der Inhalt stammt komplett von der KI, ohne menschlich erstellte Anteile.

Teilweise KI-verändert: Ein bereits vorhandener, von Menschen erstellter Inhalt wurde mit KI nachträglich verändert.

Die Nutzung der Icons ist freiwillig – die Kennzeichnungspflicht selbst nicht. Wer die Icons verwendet, erfüllt damit auch nicht automatisch alle Anforderungen aus Artikel 50: Das Icon muss klar erkennbar platziert sein, direkt im Inhalt eingebettet (nicht hinter einer Overlay-Ebene versteckt) und auch beim Teilen oder Herunterladen sichtbar bleiben.
Wer ist betroffen – und was sollte dein Unternehmen jetzt tun?
Auch wenn der Kodex selbst freiwillig ist: Die Pflichten aus Artikel 50 AI Act gelten ab dem 2. August 2026 für alle – unabhängig davon, ob ein Unternehmen den Kodex unterschreibt oder nicht. Betroffen ist potenziell jeder, der KI für die Erstellung von Inhalten einsetzt, zum Beispiel bei:
- Blogartikeln oder Pressemitteilungen, die mit KI-Unterstützung entstehen und öffentliche Angelegenheiten betreffen,
- Bild- oder Videomaterial, das KI-generiert oder -verändert wurde und echten Personen oder Orten ähnelt,
- Chatbots oder KI-Assistenten im Kundenkontakt.
Praktisch heißt das: Wer KI-Tools im Marketing oder in der Kommunikation nutzt, sollte jetzt prüfen, wo Kennzeichnungspflichten greifen könnten – und wie sich das im eigenen Workflow umsetzen lässt, bevor die Frist im August verstrichen ist.
Häufige Fragen zur KI-Kennzeichnungspflicht
Ab wann gilt die KI-Kennzeichnungspflicht? Ab dem 2. August 2026, geregelt in Artikel 50 des AI Act.
Muss ich den EU-Verhaltenskodex unterschreiben? Nein, die Unterzeichnung ist freiwillig. Die zugrunde liegende Kennzeichnungspflicht aus dem AI Act gilt aber unabhängig davon für alle.
Müssen alle KI-Texte gekennzeichnet werden? Nein. Pflicht ist die Kennzeichnung nur bei Texten zu Themen von öffentlichem Interesse, die kein Mensch redaktionell geprüft hat.
Was sind die EU-Icons zur KI-Kennzeichnung? Ein kostenfreies Icon-Set der EU-Kommission mit drei Varianten – Basis-Icon, vollständig KI-generiert, teilweise KI-verändert – zur einheitlichen Kennzeichnung von KI-Inhalten.
Transparenz braucht auch organisatorische Klarheit
Wer rechtssicher kommuniziert, achtet nicht nur darauf, KI-Inhalte korrekt zu kennzeichnen – sondern auch darauf, dass die eigenen Unternehmensangaben stimmen und geschützt sind. Dazu gehört zum Beispiel das Impressum, das nach EU-Recht ebenfalls vollständige und korrekte Angaben verlangt.
Informier dich, wo überall Postflex® deine Privatadresse schützt. Fürs Impressum wird unser Adress-Schutz am häufigsten genutzt. Auch beim Handelsregister-Eintrag oder bei Produkt- und Herstellerangaben nach der GPSR kann die virtuelle Postflex®-Adresse eine sinnvolle Ergänzung zu deiner Transparenzpflicht sein.
Kontaktiere uns, wenn du dazu Fragen hast!
Bis dahin,
dein Postflex®-Team







